![]() |
Berühmte Franken Eduard
DietzJurist und Historiker * 01.11.1866 zu Wolfstein (Pfalz) +17.12.1940 zu Karlsruhe Eduard Dietz wurde im Wintersemester 1885/86 aktiv. Er studierte Geschichte und Rechts- und Staatswissenschaften. Er legte im Jahre 1892 das 2. juristische Staatsexamen ab und trat sofort, nachdem er promoviert worden war, in den badischen Staatsdienst ein. In den Jahren 1894 bis 1896 war er Amtsrichter in Offenburg, danach in Karlsruhe, wo er 1899 Oberamtsrichter und danach Landgerichtsrat wurde. Im Jahre 1900 ließ er sich in seiner Vaterstadt als Rechtsanwalt nieder. Von 1911 bis 1920 war er Stadtrat und ab 1918 Mitglied der Viererkommission zur Ausarbeitung einer neuen badischen Verfassung. Er entwarf einen eigenen Verfassungstext, der sich sowohl in der Verfassungskommission wie auch später bei der Regierung in weiten Teilen durchsetzte. Im Jahre 1920 trat er nach internen Auseinandersetzungen aus der sozialdemokratischen Partei aus und legte auch sein Stadtratsmandat nieder. Dieses Zerwürfnis hatte wohl seinen Grund in seinem außerordentlich starken sozial – religiösen Engagement und seiner mit Nachdruck vertretenen (damals eher ungewöhnlichen ) These von der Vereinbarkeit von Christentum und Sozialismus. Von 1922 bis 1933 war Eduard Dietz Vorsitzender der badischen Anwaltskammer und blieb bis zu seinem Tod ein erfolgreicher Rechtsanwalt. Aus seinem umfangreichen historischen Werk sind auch heute noch diese Bände lesenswert: „Das Frankfurter Attentat vom 3. April 1833 und die Heidelberger Burschenschaft“(1906), „Neue Beiträge zur Geschichte des Heidelberger Studentenlebens“ (1903) und „Die Deutsche Burschenschaft in Heidelberg“ (1895). |
|
|